Die Reisebedingungen entsprechen der EG-Pauschal-Reiserichtlinien für Reiseveranstalter.
Bitte vergessen Sie nicht den gültigen Personalausweis bzw. Reisepass. Bei Buchung von Mehrtagesfahrten ist eine Anzahlung von 10% mindestens 30,00 € zu entrichten, der Restbetrag wird 21 Tage vor Reisetermin fällig. Für Tagesfahrten ist der Gesamtpreis 14 Tage vor Fahrtantritt zu entrichten.
Der Preis für gebuchte Eintrittskarten ist mit der Anzahlung fällig und bleibt von den geltenden Stornobedingungen unberührt, er wird immer zu 100% berechnet.
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Stornokosten entstehen bis 20 Tage vor Reiseantritt 10% (mindestens 30,00 €)
| vom 19.-10. Tag vor Reiseantritt | 40% |
| vom 9.-2. Tag vor Reiseantritt | 80% |
Bei Nichterscheinen oder 1 Tag vor Reiseantritt 100%
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In folgenden Fällen kann der Veranstalter von der Reise zurücktreten:
- bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen
- bei Mehrtagesfahrten bis 10 Tage vor Reisebeginn von 25 Personen
- bei Tagesfahrten bis 1 Tag vor Reisebeginn
Selbstverständlich erstatten wir Ihnen die gezahlten Beträge. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung einer Reise ungeachtet einer Abmachung nachhaltig stört und sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufl ösung des Reisevertrages gerechtfertigt ist.
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Die Haftung des Veranstalters für vertragliche Schadensersatzansprüche ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt wird soweit der Reiseveranstalter für einen Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens des Leistungsträgers verantwortlich ist.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche etc.), die in der Reisebeschreibung als Fremdleistung gekennzeichnet sind und bei höherer Gewalt.
Ebenso kann nicht für die Richtigkeit in Hotelprospekten, die der Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen, gehaftet werden. Aus nachvollziehbaren Gründen bitten wir Sie darum, auf das Mitbringen von alkoholischen Getränken zu verzichten.
Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Gerichtsstand Kleve